Ehebruch
Ehebruch wurde schon immer begangen und gibt es, seit sich die Menschen auf diese Art und Weise binden. Es ist keine Erscheinung, die der heutigen Mentalität der Menschen zugeschrieben werden muss. Und es ist auch kein „Delikt“, das nur in bestimmten Kreisen zu verzeichnen ist. In nahezu allen Gesellschaftsschichten wurde und wird fremdgegangen. Die Ehe ist eben keine Garantie für Treue für Mann und Frau.
Zahlreiche Ehen, werden über kurz oder lang geschieden. Auch viele Partnerschaften scheitern nach einer gewissen Zeit und kommen über das verflixte siebente Jahr kaum hinaus. Ein möglicher Grund dafür (oder eine Folge daraus) ist fremder Sex.
Vor vielen Jahrzehnten ging man mit diesem Phänomen noch recht zurückhaltend um. Der Ehebruch war seinerzeit auch noch strafbar. Heute stehen die Menschen diesem einst so brisanten Thema heute eher offener gegenüber. Statistiken belegen, dass sich sogar etwa jeder Zweite außerhalb seiner Ehe und Partnerschaft „vergnügt“.
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Ehebruch aus Rechtssicht
Auch rein rechtlich hat der Ehebruch seinen „Schrecken“ verloren, denn seit vielen Jahren ist er nicht mehr strafbar. Er gehört neben körperlicher Gewalt und seelischem Leid allenfalls noch zu den „schweren Eheverfehlungen“. Ehebrecher werden nur noch moralisch verurteilt, nicht strafrechtlich.
Auch als alleiniger Scheidungsgrund wird der Sex außerhalb der Ehe nicht mehr als solcher betrachtet. Für eine Scheidung müssen also weitere Gründe vorliegen, die freilich durchaus aus dem Ehebruch resultieren können.
Schwierig wird die Rechtslage, wenn beispielsweise aus dem Seitensprung ein Kuckuckskind hervorgegangen ist. Die betrogene Person wird dann in mehrfacher Hinsicht belogen, denn es steht eben nicht nur die Untreue im Raum, sondern eben jenes Kuckuckskind.
Wo beginnt der Ehebruch?
Auch die Frage, wann Untreue beginnt, wird sicher von jedem abweichend voneinander beantwortet. Tatsächlich kommt es nämlich ganz einfach auf das persönliche Empfinden der Personen an.
Für den Einen sind es bereits die intensiven Blicke des Partners auf eine andere Person. Und für den Anderen ist es erst das intime Zusammensein, das den Tatbestand eines Ehebruchs erfüllt. Nach dem Gesetz muss der Begriff tatsächlich mit letzterem erklärt werden.
Obwohl der Ehebruch in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt ist, zieht er in vielen Fällen entsprechende Konsequenzen nach sich. So könnte beispielsweise eine verheiratete Frau, die als Ehebrecherin enttarnt wurde, eventuell Ansprüche auf Unterhalt verlieren, wenn es tatsächlich zu einer Scheidung kommen sollte. Das gilt aber nach dem bestehenden Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen beim Ausbruch aus der intakten Ehe.
Wann ein Ehebruch tatsächlich als vollzogen gilt ist und ob diese Verfehlung nun unter Strafe gestellt ist oder nicht, spielt für den Betrogenen oder die Betrogene jedoch kaum eine Rolle. Jeden trifft es zumeist recht hart, ob jung oder alt, ob Mann oder Frau. Ehrlichkeit, gegenseitiges Vertrauen und miteinander reden als solide Basis für eine Partnerschaft können einen Ehebruch verhindern.
Diese Ratgeber-Seite soll die wichtigsten Fragen zum Thema Ehebruch anschneiden. Wir haben uns bemüht, alle Fragen rund ums Thema so umfassend, wie auf einer Webseite möglich, zu beantworten. Dabei müssen aber der Ehebruch und die Untreue nicht zwangsweise das Ende der Beziehung sein.
Wenn die Situation nicht zu verfahren ist, kann man auch verzeihen. Das mag im ersten Augenblick schwer nachvollziehbar sein, ist aber durchaus möglich. Fremdgehen zu verzeihen kann auch ein neuer Anfang sein und eine Ehekrise kann überwunden werden.
Bedeutung des Begriffs Ehebrecher je nach Ausgangslage unterschiedlich
Außerehelicher Geschlechtsverkehr eines verheirateten Mannes oder einer Frau mit jemand anderem ist eine Handlung, die nach der Bibel als falsch angesehen wird. Gott hat dieses Verhalten ausdrücklich untersagt und als Sünde bezeichnet. Gläubige Menschen halten sich an das Gebo der Bibel, während andere es eher als Empfehlung ansehen oder es gar nicht interessiert.
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Keine Ehefrau oder auch kein Ehemann lässt sich gerne sexuell in der Beziehung betrügen. Hat ein Ehebrecher ein Verhältnis mit einer anderen Frau, so bleiben nicht selten die Liebe und Familie auf der Strecke. Jedes Kind leidet unter den Folgen, wenn ein Elternteil die ehelichen Pfade in sexueller Hinsicht verlässt. Oft hat das eine Scheidung zur Folge. Das bedenken oft weder Mann noch Frau, wenn sie eine solche Handlung begehen.
Auch wenn die rechtliche Seite nicht mehr zwingend in einem solchen Fall von Belang ist, so ist es die moralische allemal. Auf dieser Seite erfahren Sie auf den folgenden Seiten alles, was Sie für Ihr weiteres Leben mit diesem Hintergrund wissen müssen. Wenn Sie die Tipps befolgen, fällt es Ihnen leichter, wieder ein glückliches Leben zu führen. Das gilt sowohl für den Mann als auch für die Frau, die die Ehe brechen.
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